Flüchtlingsunterkunft in Ubstadt-Weiher (Baden-Württemberg)
Foto: Gustavo Alàbiso
Im Zuge der europäischen Einigung ist ein gemeinsamer Rechtsraum entstanden. Welche Rechte einer Person gewährt werden, hängt nicht nur von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Aufenthaltsstatus ab, sondern auch von dem Ort, an dem sie sich befindet. So existieren an den EU-Außengrenzen und im Innern des Staatenbundes prekäre Räume und Zonen, in denen Menschen-, Grund- und Freiheitsrechte gar nicht oder nur teilweise gewährt werden. nah & fern wird sich in der kommenden Ausgabe mit dieser Thematik beschäftigen, die von der militärischen Sicherung der EU-Außengrenzen über die Unterbringung von Flüchtlingen in Lagern bis zur schleichenden Entpolitisierung und Privatisierung des öffentlichen Raumes reicht.
Ausgabe 47 erscheint im April 2011.